Was müs­sen Sie als Pri­vat-Pati­ent beach­ten?

Infos für ges. Ver­si­cher­te ganz unten

Seit Novem­ber 2024 sind bei den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen Blan­ko­ver­ord­nun­gen für 114 Schul­ter­dia­gno­sen in der Phy­sio­the­ra­pie mög­lich, bei Bun­des­be­am­ten für alle Dia­gno­sen.

Wozu Blan­ko­ver­ord­nun­gen?

Bei Blan­ko­ver­ord­nun­gen kann der The­ra­peut grund­sätz­lich frei über die Heil­mit­tel, Anzahl oder Fre­quenz ent­schei­den. Die Idee dabei ist, dass der The­ra­peut die Effek­ti­vi­tät der ein­zel­nen Maß­nah­men bes­ser ein­schät­zen kann und unter dem Strich bei ähn­li­cher oder gar bes­se­rer Wir­kung die Kos­ten sin­ken. Inso­fern kön­nen natür­lich nicht belie­big Ter­mi­ne ver­ge­ben wer­den, son­dern die Ter­min­ver­ga­be muss sich an der erwart­ba­ren Wir­kung und vor allem der Mit­ar­beit des Pati­en­ten ori­en­tie­ren (sie­he diver­se Bei­trä­ge hier im Phy­sio-Blog). Arbei­tet die­ser nicht erkenn­bar und hin­rei­chend mit, ist auch kei­ne Wir­kung erwart­bar und die The­ra­pie muss aus­lau­fen.

Hono­ra­re bei Pri­vat­ver­si­cher­ten

Wäh­rend bei den ges. Kas­sen fast jeder Punkt und jedes Kom­ma genau gere­gelt ist, ist bei Pri­vat­ver­si­che­run­gen und Bei­hil­fe die erstat­tungs­fä­hi­ge Vor­ge­hens­wei­se, zumin­dest aus der Sicht der Phy­sio­the­ra­pie­pra­xen,
a) unbe­kannt
b) unein­heit­lich

Dass das fol­gen­de etwas kom­pli­ziert wird ist wirk­lich ein Kreuz haben wir Phy­sio­the­ra­peu­ten aber nicht zu ver­ant­wor­ten!

Fol­gen­des soll­ten Pri­vat­pa­ti­en­ten, am bes­ten vor Behand­lungs­be­ginn, mit ihren Kos­ten­trä­gern abklä­ren, spä­tes­tens vor dem zwei­ten Ter­min:

  1. Wer­den Blan­ko­ver­ord­nung über­haupt erstat­tet?
  2. Wird der Erst­ter­min, der dann „Phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Dia­gnos­tik“ (PD) heißt, erstat­tet?
  3. Wird eine Ver­ord­nungs­pau­scha­le erstat­tet? Falls ja, in wel­cher Höhe?

Bei Punkt 1 + 2 geht es nicht um die Erstat­tungs­hö­he, son­dern dar­um ob die­se Leis­tun­gen über­haupt erstat­tungs­fä­hig sind. Es kann sein, dass die eine Ver­si­che­rung bei Blan­ko­ver­ord­nun­gen, in Anleh­nung an die Regeln der ges. Kas­sen, genau auf die­se Leis­tun­gen besteht und eine ande­re die­se gar nicht erstat­tet.

Wie sieht bei Pri­vat­pa­ti­en­ten einen Blan­ko­ver­ord­nung für die Phy­sio­the­ra­pie aus?

Zumin­dest bei der Bei­hil­fe für Bun­des­be­am­ten ist das aktu­ell wie folgt gere­gelt:

  • Der Arzt stellt ein nor­ma­les Pri­vat-Heil­mit­tel­re­zept für Phy­sio­the­ra­pie aus
  • Die­ses ent­hält eine Dia­gno­se und ver­ord­net Phy­sio­the­ra­pie. Der Arzt­stem­pel und Unter­schrift darf natür­lich nicht feh­len
  • Es wer­den kei­ne ein­zel­nen Anwen­dun­gen wie etwa KG oder MT auf­ge­führt
  • Der Begriff Blan­ko­ver­ord­nung muss nicht expli­zit auf­ge­führt sein

Um uner­war­te­te Kos­ten und Zumu­tun­gen für Pri­vat­pa­ti­en­ten zu ver­mei­den ent­schloss ich mich zu fol­gen­dem Vor­ge­hen:

Bei vor­lie­gen­dem Blan­ko-Pri­vat­re­zept buche ich zunächst so wie es bei den ges. Kas­sen vor­ge­schrie­ben und aktu­ell von der Bun­des­bei­hil­fe erstat­tet wird

  • 1 x Ver­ord­nungs­pau­scha­le (VPB)
  • 1 x Phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Dia­gnos­tik (PD)
  • Bei­spiels­wei­se 5 x KG + 5 x MT

Weil aber vor­her unklar ist wie vie­le Behand­lun­gen (KG /​ MT) nötig sind, steht ein­fach eine will­kür­li­che Anzahl von Heil­mit­teln in der Hono­rar­ver­ein­ba­rung. Natür­lich wer­den am Ende nur die tat­säch­lich erhal­te­nen Leis­tun­gen auf der Rech­nung auf­ge­führt. 

Wie schon immer muss der Pri­vat­pa­ti­ent spä­tes­tens beim Erst­ter­min die ent­spre­chen­de Hono­rar­ver­ein­ba­rung unter­schrei­ben. (Mit der Unter­schrift unter die Hono­rar­ver­ein­ba­rung ver­pflich­tet sich der Pati­ent die dazu­ge­hö­ri­ge Rech­nung am Ende zu beglei­chen, unab­hän­gig davon ob oder wie­vel sein Ver­si­che­rer über­nimmt.)
Ohne unter­schrie­be­ne Hono­rar­ver­ein­ba­rung kann es grund­sätz­lich kei­ne Behand­lung geben. Die­se sen­de ich per Mail dem Pati­en­ten zu oder dru­cke sie auf Wunsch aus. Der Pri­vat­pa­ti­ent kann/​sollte sich spä­tes­tens jetzt, falls nicht schon im Vor­feld gesche­hen, bei allen sei­nen zustän­di­gen Kos­ten­trä­gern erkun­di­gen, wel­che Leis­tun­gen ver­langt bzw. erstat­tet wer­den. Je nach­dem wie es der zustän­di­ge Kos­ten­trä­ger haben will, kann ich die gebuch­ten Leis­tun­gen etwas anpas­sen. Etwa die PD gegen KG tau­schen oder die Ver­ord­nungs­pau­scha­le her­aus­neh­men. Um die­se bei­den Pos­ten geht es im Grun­de.

Wer­den Blan­ko­ver­ord­nun­gen gene­rell nicht erstat­tet, soll­te der Pati­ent sich ein regu­lä­res Pri­vat­re­zept mit glei­chem Erstel­lungs­da­tum wie die Blan­ko­ver­ord­nung aus­stel­len las­sen. Kei­ne Pri­vat­kas­se erstat­tet Leis­tun­gen die vor dem auf­ge­druck­ten Erstel­lungs­da­tum des Rezep­tes statt­fan­den!

Pri­vat­ho­no­ra­re:

Alle Leis­tun­gen die die Anwe­sen­heit eines The­ra­peu­ten erfor­dern haben in unse­rer Pra­xis den glei­chen Minu­ten­preis. Das ist zwar nicht üblich, dafür schlüs­si­ger. 

Unse­re Hono­ra­re sind kal­ku­liert und ohne jeden Zwei­fel min­des­tens ange­mes­sen, wenn nicht sogar güns­tig, zumin­dest wenn man unse­re Kos­ten berück­sich­tigt. Ob man­che Pra­xen höhe­re oder nied­ri­ge­re Hono­ra­re ver­lan­gen spielt hier­bei kei­ne Rol­le.
Das bedeu­tet aber lei­der nicht, dass jeder Pati­ent das genau­so sieht und schon gar nicht ob die jewei­li­ge pri­va­te Ver­si­che­rung die­se Kos­ten über­haupt, bzw. in gan­zer Höhe trägt. Wer sich sehr ungüns­tig ver­si­chert und dabei über Jah­re hohe Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge spart, muss am Ende mög­li­cher­wei­se etwas zuzah­len. Die­se Fra­ge kommt am häu­figs­ten bei Bei­hil­fe­pa­ti­en­ten auf. Aber die Bei­hil­fe ver­steht ihre Erstat­tun­gen aus­drück­lich nur als Unter­stüt­zung, nicht als Bezah­lung. Sie gibt expli­zit an, dass ihre Erstat­tungs­sät­ze nicht kos­ten­den­kend sind und auch nicht sein sol­len!
Jeder Bei­hil­fe­ver­si­cher­te hat die Mög­lich­keit sich pri­vat zusätz­lich für Gesund­heits­kos­ten ober­halb der Bei­hil­fe­un­ter­stüt­zung zu ver­si­chern. Wer sich die­se Ver­si­che­rung spart muss im Zwei­fel nun­mal etwas zuzah­len. Ver­mut­lich ist das bezüg­lich Phy­sio­the­ra­pie im Zeit­ver­lauf trotz­dem güns­ti­ger als die gespar­ten Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge.

Regeln der Blan­ko­ver­ord­nung für gesetz­lich Ver­si­cher­te:

  • Eine Blan­ko­ver­ord­nung ist aktu­ell aus­schließ­lich für 114 Schul­ter­dia­gno­sen mög­lich.
  • Eine Blan­ko­ver­ord­nung mit pas­sen­der Schul­ter­dia­gno­se ist ungül­tig, wenn tat­säch­lich eine ande­re Kör­per­re­gi­on behan­delt wer­den soll, bzw. Beschwer­den ver­ur­sacht.
  • Eine Blan­ko­ver­ord­nung ist für 16 Wochen nach dem Erstel­lungs­da­tum gül­tig. Vor­her kann es kei­ne neue Ver­ord­nung für die Schul­ter geben.
  • Es ist wie üblich eine pas­sen­de Dia­gno­se (ICD-10-Code) ange­ge­ben und in der For­mu­lar­mit­te nur Blan­ko­ver­ord­nung. Also kei­ne Heil­mit­tel, Anzahl oder Fre­quen­zen. Alles ande­re ist wie gewohnt.
  • Der Erst­ter­min ist zwin­gend eine „Phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Dia­gnos­tik“ (PD), also etwas Ver­wal­tung dann Unter­su­chung und Doku­men­ta­ti­on.
  • Falls der Ter­min­plan es zulässt ver­su­che ich zu Anfang 2–3 Dop­pel­ter­mi­ne zu buchen, so dass am sel­ben Ter­min ein The­ra­pie­be­ginn fol­gen kann.
  • Eine Rezept­ge­bühr muss erho­ben wer­den. Die Höhe rich­tet sich nach der Men­ge der am Ende erhal­te­nen Leis­tun­gen. Die­se Gebühr beab­sich­ti­ge ich nach Behand­lungs­en­de zu erhe­ben. Die­se ist zwin­gend und kann nicht erlas­sen wer­den.

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